1. Allgemeines
Die AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen) gelten für sämtliche Leistungen und Produkte, die von der Zweiart GmbH (nachfolgend «Anbieter» genannt) für den Kunden bzw. Mieter erbracht, ihm vermietet und geliefert werden. Die AGBs sind integraler Bestandteil jedes Auftrages, welcher dem Anbieter erteilt wird. Abweichende Bedingungen sind nur gültig, wenn sie schriftlich vereinbart wurden.
2. Mietgegenstand
Der Mietgegenstand ist eine Fotobox. Im Lieferumfang enthalten ist die Miete der Fotobox sowie deren Zubehör und Dienstleistungen durch die Zweiart GmbH, c/o fotoegge.ch.
3. Vertragsabschluss
Der Auftrag ist für den Auftraggeber mit seiner Unterzeichnung, als auch durch die Übermittlung einer elektronischen Nachricht (insb. E-Mail bzw. SMS) oder die Übermittlung per Telefon rechtsverbindlich. Der Mieter erhält nach der Annahme einen schriftlichen Mietvertrag von der Zweiart GmbH, c/o fotoegge.ch.
4. Preise und Gutscheine
a. Die angegebenen Preise verstehen sich in Schweizer Franken. Massgebend sind die am Tage der Vertragsunterzeichnung gültigen Listenpreise des Anbieters. Nicht im Preis eingeschlossen ist eine Versicherung der Fotobox. Die Versicherung ist Sache des Mieters.
b. Die Preise auf der Website sind unverbindlich. Wir behalten uns jedes Recht vor, die Preise jeder Zeit anzupassen.
c. Gutscheine sind vor dem Abschliessen eines Vertrages vorzuweisen. Nachträglich eingereichte Gutscheine und Vergünstigungen sind nur auf einen weiteren Auftrag anwendbar, für welchen noch kein unterschriebener Vertrag vorliegt.
5. Rücktritt
Kunden können innerhalb von 10 Tagen nach der Buchung vom Vertrag zurücktreten. Um von diesem Recht Gebrauch zu machen, muss der Kunde dies entweder per Post, oder E-Mail schriftlich erklären. Sollte bis dahin eine Bezahlung erfolgt sein, so wird das Geld zurückerstattet. Für die bereits getätigten administrativen Aufwände zur Erstellung des Mietvertrages und des Auftrages, verrechnen wir eine Administrationsgebühr von CHF 25.–. Nach Ablauf der Frist von 10 Tagen treten die folgenden Stornobedingungen in Kraft: bis 3 Monate vor dem Anlass CHF 50 Stornogebühr, bis 1 Monat vor dem Anlass CHF 100 Stornogebühr, bis 14 Tage vor dem Anlass 50% des Gesamtpreises, bis 7 Tage vor dem Anlass 75% des Gesamtpreises, danach 100% des Gesamtpreises. Falls der Mieter infolge höherer Gewalt den Auftrag/Vertrag stornieren muss, gelten die normalen Stornierungsbedingungen von Fotoegge. Als höhere Gewalt gelten Naturkatastrophen, Kriegsereignisse, Streiks, Pandemien und Epidemien sowie behördliche Eingriffe.
6. Lieferungen
Die Lieferungen erfolgen ausschliesslich in der Schweiz, entweder durch Fotoegge, per Postversand oder per Selbstabholung, auf eigene Gefahr. Wir sind, nach Übergabe des Mietmaterials an den Mieter, dessen Stellvertreter oder an die Transportfirma (namentlich die Schweizerische Post AG), frei von jeder Verantwortung für allfällige Verspätungen, Schäden oder Verluste. Schäden durch die Transportfirma müssen durch den Mieter oder dessen Stellvertreter der Post gemeldet werden. Sollte das Mietobjekt nicht rechtzeitig zum Veranstaltungsdatum durch die Schweizerische Post AG geliefert werden infolge einer Verspätung, übernehmen wir keine Verantwortung. In diesem Fall wird dem Kunde, dass bereits bezahlte Geld für die Miete zurückerstattet. Es gibt keinen Anspruch auf ein Ersatzgerät und Schadenersatz. Die Kosten für die Lieferung durch uns werden nach Aufwand/Kilometer berechnet. Die angelieferten Sendungen müssen sofort nach Erhalt auf Vollständigkeit und allfällige Schäden kontrolliert werden. Liefertermine bei Lieferung durch die Post oder eine andere Transportfirma sind freibleibend und eine bestimmte Lieferzeit kann nicht zugesichert werden. Expresskosten gehen zu Lasten des Kunden.
7. Eigentumsvorbehalt
Das Mietobjekt bleibt Eigentum von Fotoegge resp. Zweiart GmbH. Versicherung der Mietobjekte ist in jedem Fall Sache des Mieters.
8. Leistungen des Anbieters
Der Anbieter erbringt Dienstleistungen, die nach besten Kräften sorgfältig ausgeführt werden. Der Anbieter hat jederzeit das Recht, Art, Umfang, Preis, Bezugsbedingungen und Bezugskanäle der von ihm bereitgestellten Leistungen zu ändern und seine Leistungen bei Zahlungsverzug oder anderen Pflichtverletzungen vollständig zu verweigern. Nach Rücksprache mit dem Kunden stellt der Anbieter den Mietgegenstand auf und nimmt sie in Betrieb. Möchte der Kunde die Inbetriebnahme selber durchführen erfolgt diesbezüglich eine Instruktion durch den Anbieter. Der Anbieter ist während der Mietdauer nach besten Möglichkeiten telefonisch erreichbar und steht dem Kunden für Supportfragen zur Verfügung
9. Requisiten
Wir kontrollieren vor der Vermietung den Inhalt der Requisitenbox. Sollte trotzdem noch etwas auffallen, was nicht in Ordnung ist, kann dies schriftlich per Mail oder per Telefon noch vor dem Event erfolgen. Sollten Requisiten fehlen oder gingen Requisiten – während nicht sachgemäßer Benutzung kaputt– werden diese in Rechnung gestellt. Beschädigte Requsiten sollten in der Box belassen und nicht entsorgt werden. Ansonsten werde diese als fehlende Requisiten verrechnet. Zu den Kosten für fehlende oder kaputte Requisiten kommen noch administrative Kosten von CHF 15.–
10. Gewährleistung
Der Anbieter gewährleistet, dass die Mietgegenstände in einem zum Gebrauch tauglichen Zustand übergeben werden. Die wichtigsten Ersatzteile werden mit dem Mietgegenstand mitgeliefert, der Kunde erhält bezüglich deren Einsatz eine Instruktion. Der Kunde ist verpflichtet, allfällige Mängel des Mietgegenstands sofort bei der Übergabe zu beanstanden. Sollte der Mietgegenstand während der Dauer des Mietverhältnisses aus nicht vom Kunden zu verschuldenden Gründen unbenutzbar sein gewährt der Anbieter dem Kunden einen entsprechenden Rabatt.
11. Haftung und Schadenersatz
Fotoegge ist nach Übergabe des Mietmaterials an den Mieter, dessen Stellvertreter oder an die Transportfirma, frei von jeder Verantwortung für allfällige Schäden oder Verluste. Die angelieferten Sendungen müssen sofort nach Erhalt auf Vollständigkeit und allfällige Schäden kontrolliert werden. Schäden durch die Transportfirma müssen durch den Mieter oder dessen Stellvertreter der Post gemeldet werden. Das Mietmaterial wird nach der Rücknahme / Rückgabe durch das Personal auf Mängel resp. Beschädigungen geprüft. Für Schäden, welche durch einen normalen und korrekten Gebrauch nicht zustande kommen, lehnen wir jede Haftung ab. Die Reparatur- oder Ersatz-Kosten werden vollumfänglich dem Mieter in Rechnung gestellt. Technische Defekte wie beispielsweise ein Absturz der Software gelten nicht als Mängel und können nicht nachgebessert werden. Sollte auf Grund einer Beschädigung durch den Kunden (oder einer seiner Gäste) eine andere Vermietung (beispielsweise am darauffolgenden Wochenende) verunmöglicht werden, so haftet der Kunde für den entgangenen Umsatz und eventuell entstehende Zusatzkosten. Das Verbrauchsmaterial darf nur für das Fotoegge-Equipment genutzt werden. Nicht gebrauchtes Verbrauchsmaterial sind kein Eigentum vom Mieter und darf für Mietgeräte (die nicht Eigentum von Fotoegge sind) nicht verwendet und müssen retourniert werden. Falls bei der Applikation Einstellungen verändert werden, die nicht autorisiert wurden, verrechnen wir für die Wiederherstellung der Software nach Stundenaufwand. Sollte es Beanstandungen geben, so ist der Kunde verpflichtet, diese auf schriftlichem Weg mitzuteilen.
12. Datenschutz und Nutzungsrecht
Der Mieter trägt die Verantwortung für die Persönlichkeitsrechte der auf den Bildern zu sehenden Personen. Der Vermieter übernimmt keine Haftung für das während der Mietdauer entstandene Bildmaterial. Die zum Geschäftsverkehr notwendigen persönlichen Daten, sowie das entstandene Bildmaterial werden durch den Vermieter gespeichert. Der Vermieter sichert zu, die Daten und das Bildmaterial vertraulich zu behandeln. Der Vermieter ist berechtigt, von ihm aufbewahrte Daten nach drei Jahren seit Beendigung des Auftrags zu vernichten. Der Auftraggeber überträgt an Zweiart GmbH ein vergütungsfreies Nutzungsrecht der erstellten Bilder für Werbe- und Marketingzwecke. Der Auftraggeber stellt Zweiart GmbH von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf einer Verletzung der vorgenannten Pflichten beruhen.
13. Rechnungsstellung und Zahlungsbedingungen
Rechnungen vom Anbieter aus sämtlichen Vertragsbeziehungen sind innert 10 Tagen nach Rechnungsstellung zu bezahlen. Spätestens aber 7 (sieben) Tage vor dem Anlass. Wird die Rechnung bis dahin nicht bezahlt, behält sich Zweiart GmbH das Recht vor, die Fotobox nicht zu liefern.
14. Mahnwesen / Betreibung
Wird der Zahlungstermin vom Kunden nicht eingehalten, ist der Anbieter berechtigt, ohne Mahnung vom Zeitpunkt der Fälligkeit an einen Verzugszins von fünf Prozent zu verlangen. Der Anbieter erhebt ab der zweiten Mahnung pro Mahnung eine Mahngebühr von CHF 25.00 für seine Aufwände. Nach Ablauf einer neu angesetzten Zahlungsfrist ist der Anbieter berechtigt, ohne weitere Mahnung die Betreibung einzuleiten. Im Falle einer Betreibung an den Auftraggeber gehen sämtliche dadurch entstehende Kosten (Mahn-, Inkasso-, Anwalts- und Gerichtskosten und ev. anfallende Arbeitsausfallsentschädigungen) zu Lasten des Kunden.
15. Kaution und Aufpreis
Der Anbieter hat das Recht, eine Kaution als Sicherheit zu verlangen. Die Kaution wird dem Kunden zurückerstattet, wenn er den Mietgegenstand ohne Beschädigung an den Anbieter zurückgibt. Der Zustand der Mietsache wird vom Anbieter bei der Rückgabe geprüft und allfällige Mängel werden dem Kunden sofort mitgeteilt. Falls der Gegenstand beschädigt sein sollte, verbleibt die hinterlegte Kaution beim Anbieter. Allfällige weitere Kosten, insb. für Reparaturen können dem Kunden zusätzlich verrechnet werden.
Wird die Fotobox in einer offenen oder teiloffenen Räumlichkeit, unter freiem Himmel oder in einem Zelt verwendet, wird grundsätzlich ein Aufpreis von 40 Fr. verrechnet. Dies Gilt ebenso für Räumlichkeiten, die nahe an landwirtschaftlichen Betrieben liegen.
16. Sauberkeit und Reinigung
Sie erhalten die Fotobox in einem sauberen und tadellosen Zustand. Wir bitten Sie, diese zu behandeln, als wäre es Ihre Eigene. Die Reinigung der Touchdisplays übernimmt Fotoegge. Die Reinigung der Kabel und der Bodenplatte (z. B. Spritzer von Getränken und Rückstände von Klebeband an der Fotobox und Kabel ist Sache des Mieters. Bei Verschmutzung des Fotobox-Equipments verrechnen wir die Reinigung nach Aufwand.
17. Referenznennung
Zweiart GmbH ist berechtigt, nach Vertragsabschluss den Vertragspartner als Referenzkunden aufzuführen und zu Werbezwecken zu nutzen.
18. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser AGB ungültig sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine wirksame Bestimmung ersetzt, die dem gewollten wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung möglichst nahe kommt. Dasselbe gilt auch für allfällige Regelungslücken.
19. Anwendbares Recht, Gerichtsstand
Die AGB und das Rechtsverhältnis zwischen Anbieter und Kunden unterstehen schweizerischem Recht. Als Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten zwischen dem Anbieter und dem Kunden wird das zuständige Gericht am Sitz vom Anbieter vereinbart.
Stand: August 2021